// Brandschutzwissen
für den privaten Bereich
Wo Rauch ist, ist auch Feuer!
Während die Redensart besagt, dass alles eine Ursache hat.......Gerüchte oder Vorwürfe sind oft berechtigt, so ist es bei einem Brand Gewissheit – wenn es brennt gibt es Rauch, viel Rauch.
Dieses Wissen führte dazu, es gibt in Deutschland eine
Rauchmelderpflicht:
Bricht in Ihrer Wohnung ein Brand aus, kann ein Rauchwarnmelder Ihr Leben retten. Für Privatwohnungen gibt es deshalb in Deutschland eine Rauchmelderpflicht.
Sie wird durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Hier wird sich auf Baden-Württemberg bezogen. Die Reglungen in einem anderen Bundesland können davon abweichen.
Rauchwarnmelder schlagen frühzeitig Alarm, wenn Rauch entsteht. Dadurch retten sie Leben.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend, sollten Sie mindestens Rauchmelder in allen Zimmern anbringen, in denen geschlafen wird.
Warum? Im Schlaf ist Ihr Geruchssinn nicht aktiv und Sie können keinen Brandrauch wahrnehmen.
Was ist gefährlicher, Rauch oder Feuer?
Rauch, unser größter Feind
40 bis 70 Prozent der mit Brandverletzungen eingelieferten Patienten sterben nicht wegen der verbrannten Körperoberfläche, sondern wegen Lungenkomplikationen infolge des giftigen Brandrauchs. Je nach Brandursache enthält der Rauch giftige Substanzen, die über die Lunge in den Organismus gelangen und die Lungenoberfläche beschädigen. Das sind zum Beispiel Kohlenmonoxid, Salzsäure oder Zyanidverbindungen, die etwa beim Brand von Kunststoffen entstehen können.
Schon wenige Atemzüge genügen, um im Brandrauch das Bewusstsein zu verlieren.
Weiteres Risiko durch Rauch:
- Blockade von Fluchtwegen, da sich Brandrauch schnell ausbreitet
- Verlust der Orientierung
- Brennbare Gase, die zu Rauchgasexplosionen (auch bekannt als FLASHOVER) führen
- Verbrennungsgefahr
Rauchmelder:
Es ist Pflicht des Eigentümers bzw. Vermieters, die Rauchmelder zu installieren. Der Vermieter kann die Kosten für die Montage der Rauchmelder auf den Mietpreis aufschlagen, und zwar in Form von Modernisierungskosten.
Wenn Sie ein Eigenheim besitzen und keinen Rauchmelder anbringen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
In Deutschland wird die Montage von Rauchmeldern zwar nicht staatlich kontrolliert. Trotzdem kann eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren drohen, wenn jemand bei einem Wohnungsbrand stirbt. Dafür muss man Ihnen nachweisen, dass das mit Rauchmelder nicht passiert wäre.
Die moralische Verantwortung ist natürlich um ein Vielfaches größer.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.
Diese Gebäude brauchen Rauchmelder
Laut der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Wohnhäuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Außerdem Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen auch
- Ferienwohnungen
- Containerräume
- Gartenlauben und Hütten
Rauchmelder sollen vor allem schlafende Personen vor Brandrauch schützen.
Diese Räume brauchen Rauchmelder
Laut DIN 14676 müssen folgende Räume mit einem Rauchmelder ausgestattet sein:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Rettungswege, die aus diesen Zimmern führen, also Flure und Durchgangswege
Die Installation mehrerer Rauchmelder ist i. d. R. in folgenden Räumen nötig
- mit einer Größe von mehr als 60 Quadratmetern.
- in L-Form oder einer anderen unregelmäßigen Form.
- mit schrägen Decken.
- mit Trennwänden oder Möbeln als Raumteiler.
Was ist mit der Küche?
Rauchmelder in der Küche? Funktioniert nicht! Wirklich, warum nicht?
Statistisch gesehen, birgt die Küche ein sehr hohes Risiko für einen Wohnungsbrand.
Hauptursache: menschliches Versagen. Sehr viele, bzw. der Großteil Erwachsener haben schon einmal vergessen, die Bratpfanne von der heißen Herdplatte zu nehmen? Oder die Platte auszuschalten? Hinzu kommt, es gibt in Küchen viele elektrische Geräte, die durch einen Kurzschluss einen Brand auslösen können.
Per Gesetzt brauchen Sie in der Küche keinen Rauchmelder installieren, wenn sie die Küche nicht als Fluchtweg nutzen.
Die Installation kann aber durchaus Sinn machen.
Denn herkömmliche fotooptische Rauchmelder lösen durch den Wasserdampf beim Kochen oft Fehlalarme aus: In der Rauchkammer des Geräts gibt eine Diode einen Infrarotstrahl ab. Ab einer bestimmten Konzentration an Partikeln wird dieser Strahl gestreut. Dann löst ein lichtempfindlicher Sensor ein Signal aus. Das Problem: Auch Wasserdampf oder Fettdämpfe, die beim Braten entstehen, lösen den Rauchmelder aus.
Für die Sicherheit in der Küche können aber auch Hitzemelder sorgen. Sie messen durch ihre Thermosensoren nicht die Rauch-, sondern die Temperaturentwicklung.
In Schlaf- oder Kinderzimmern ersetzen Hitzemelder nicht den Rauchmelder.
Anstelle eines Hitzemelders können Sie auch Hybridmodelle in der Küche anbringen. Diese messen sowohl die Rauch- als auch die Temperaturentwicklung. Der Auslösung wird bei diesen Geräten nur dann erfolgen, wenn es tatsächliche Anzeichen für einen Brand gibt.
Achten Sie auf Qualität bei Rauchmelder
Achten Sie unbedingt auf die Qualität des Rauchmelders.
Hieran erkennen Sie gute Rauchmelder:
- Mindestlautstärke 85 dB in einer Entfernung von 3 Metern
- CE-Kennzeichnung
- TÜV-Zertifizierung
- Q-Zertifizierung des Forums Brandrauchprävention e. V.
- Prüfzeichen der VdS Schadenverhütung GmbH
Rauchwarnmelder können Sie in jeden Baumarkt erwerben.
Bereits ab € 5,00 gibt es günstige Modelle.
Die Q-Kennzeichen erhalten Modelle deren eingebaute Lithiumbatterien mindestens 10 Jahre halten. Rauchmelder können Sie auch im Set kaufen, oder vernetzbare Varianten. Rauchmelder warnen dann jeden im Haus gleichzeitig, gleichgültig wo das Feuer ausbricht.
Richtige Montage der Rauchmelder
Rauch steigt nach oben und sammelt sich zuerst unter der Zimmerdecke.
Daher sollten Sie den Rauchmelder zentral im Raum unter der Decke anbringen.
Rauchmelder können bis zu einer maximalen Deckenhöhe von 6 Metern benutzt werden. Der Abstand zu Lampen, Ventilatoren und anderen Gegenständen an der Decke sollte mindestens 50 Zentimeter betragen. Der Abstand zu Klimageräten oder Lüftungen sollte mindestens einen Meter betragen
Bei Dachschrägen wird’s eng
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich in einer Dachschräge ein Wärmepolster bilden. Es verhindert, dass der Rauch zum dort montierten Rauchmelder gelangt. Bringen Sie daher den Rauchwarnmelder bei spitzen Winkeln der Dachschräge mindestens 50 Zentimeter und maximal einen Meter von der Deckenspitze entfernt an.
Befestigen Sie den Rauchmelder mit den mitgelieferten Schrauben und Dübeln an der Zimmerdecke. Einige Geräte lassen sich auch mit Klebestreifen oder Magneten anbringen.
Richtige Wartung der Rauchmelder ist wichtig
Die Betriebskontrolle obliegt dem Mieter oder Eigentümer bei Selbstnutzung. Für gewöhnlich halten Rauchmelder rund 10 Jahre lang. Trotzdem sollten Sie mindestens einmal im Jahr die Funktionsfähigkeit prüfen
Prüfumfang:
- Funktioniert die Prüftaste? Falls Sie nach dem Betätigen keinen Warnton hören, tauschen Sie Ihren Rauchwarnmelder aus. Manche Modelle benötigen mehrere Sekunden Tastendruck.
- Hat sich Staub an den Öffnungen angesammelt? Nur wenn alle Öffnungen sauber sind, kann der Brandmelder Rauch detektieren und ein Alarm auslösen.
- Ist der Rauchmelder noch am richtigen Ort platziert? In Zwischenzeit neue Lampe aufgehängt und Melder verdeckt? Schrank aufgebaut und zu nah am Melder? U.v.m..
- Braucht der Rauchmelder einen Batteriewechsel? Eine leer werdende Batterie zeigt er durch ein wiederkehrendes Tonsignal an.
Nutzen Sie die Batterien, die der Hersteller empfiehlt. Ist die Batterie fest eingebaut, brauchen Sie einen neuen Rauchmelder. Laut DIN 14676 müssen Sie die Wartung/Prüfung sogar dokumentieren.
Schlussendlich:
Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist Pflicht. Dafür zuständig ist der Eigentümer bzw. der Vermieter. Die Betriebskontrolle liegt beim Besitzer (z.B. Mieter).
Jedes Zimmer, in dem Menschen schlafen, müssen Rauchmelder installiert sein. Dasselbe gilt ebenso für Räume, die als Fluchtweg dienen. Im Schlaf ist der Geruchssinn nicht aktiv und daher kann ein Rauchwarnmelder im Fall eines Brandes Ihr Leben retten.
Wenn es brennt, sollten Sie vorbereitet sein.
Was bei der Brandbekämpfung zu beachten ist, erfahren Sie unter Brandbekämpfung.